Steuerausgleich

  • 27.06.2019

Ob Kinderbetreuungskosten, Spenden, Krankheitskosten oder Wohnraumschaffung, der Kirchenbeitrag oder Werbungskosten: wir beraten Sie darüber, welche Posten Sie in Ihrem Steuerausgleich …

Ob Kinderbetreuungskosten, Spenden, Krankheitskosten oder Wohnraumschaffung, der Kirchenbeitrag oder Werbungskosten: wir beraten Sie darüber, welche Posten Sie in Ihrem Steuerausgleich abschreiben können.

In die abschreibbaren Werbungskosten fallen etwa Arbeitskleidung, Smartphone, Computer, Fachliteratur, Auto/Fahrrad, Studienreisen, usw.

Mit Außergewöhnlichen Belastungen meint man z.B. Krankheitskosten (Arzt, Medikamente, Sehbehelfe, Fahrtkosten ins Spital, ...), Pflegekosten, Kinderbetreuungskosten, aber auch Katastrophenschäden.

Sonderausgaben sind z.B. freiwillige Kranken-, Pensions- und Lebensversicherungsbeitäge, Kirchenbeitrag, Steuerberatungskosten, ...

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